Honorar
Mein Anliegen ist es, mit Ihnen bereits im ersten Gespräch die Vergütung soweit wie möglich zu klären.
Reden Sie vorher mit mir über das, was Sie nachher bezahlen möchten.
Wie auch sonst im Leben kann alles aufwendiger oder weniger aufwendig gestaltet werden. Sie bestimmen den Umfang meiner Tätigkeit. Das Gleichgewicht zwischen Leistung und Bezahlung soll beiden Seiten das Gefühl vermitteln: „Es hat sich gelohnt!“
Das Honorar richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Dessen Gebühren, die sich grundsätzlich am Gegenstandswert der Angelegenheit richten, sind für gerichtliche Verfahren zwingende Mindestsätze.
Wichtig v. a. für das Erbrecht: Auch wenn sich im Internet vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Ich empfehle Ihnen daher, meine günstige Erstberatung bis zu ca. 1 Stunden in Anspruch zu nehmen. Die Erstberatung kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail erfolgen. Sie kostet 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer, somit brutto 226,10 Euro. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und enorme Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.
Zeithonorar
Der auf Ihren Fall bezogene und mit Ihnen abgestimmte Stundensatz richtet sich u. a. nach dem Rechtsgebiet, dem Umfang, dem Haftungsrisiko und der Schwierigkeit / Bedeutung der Tätigkeit. Selbstverständlich erhalten Sie von mir regelmäßig eine nachvollziehbare Stundenabrechnung.
Pauschalhonorar
Wenn bereits im Vorfeld der Umfang einschätzbar ist, können wir uns gerne auf einen Pauschalbetrag verständigen.
Zu beachten ist aber, dass bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Gebühren von der unterlegenen Partei nur nach dem RVG ersetzt werden!
Neben meiner Vergütung berechne ich die (mit dem Mandanten entstehenden) Auslagen wie zum Beispiel Reisekosten, Abwesenheitsgelder, Kopie- und Telefonkosten nebst gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Tritt Ihre Rechtsschutzversicherung ein, werden deren Leistungen auf die Vergütung angerechnet.
Weitere Informationen zur Höhe und Berechnung von Anwaltsgebühren finden Sie unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/index.html